ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der SCS Personalberatung GmbH (nachfolgend: SCS) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB (nachfolgend: Kunden)
1. Vertragsgegenstand
SCS erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Personalberatung und Diagnostik sowie Coaching. Der jeweilige Vertragsgegenstand ist dem jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen.
2. Vertraulichkeit
SCS wird alle Personen, die von ihr mit der Durchführung des Einzelvertrags betraut werden, zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erlangten Informationen und Unterlagen einschließlich des Beratungsergebnisses verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Einzelvertrags, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung gestattet.

Die Ergebnisse der Tätigkeit von SCS sind aus-schließlich für die Parteien des Einzelvertrags bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Ergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, etwaige Referenzen über potentielle Bewerber nur durch SCS einholen zu lassen.

SCS ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Einzelvertrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung des DSGVO zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
3. Vergütung, Fälligkeit
Die Vergütung für die Dienste von SCS ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Vergütungs-/Honorarangaben hinzuzurechnen und in Rechnungen gesondert auszuweisen.

Außerdem fallen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von SCS Nebenkosten (siehe 3.1 – 3.3) an, die dem Kunden bei Anfall in Rechnung gestellt werden.

3.1 Reisekosten
Reisekosten sind Nebenkosten. Reisekosten werden netto dem Kunden weiterbelastet. Folgende Reisekosten werden von den Kunden erstattet:

3.1.1 Reisekosten Dritter
Reisekosten Dritter werden für die Hin- und Rück-fahrt bzw. Hin- und Rückflug vom Wohn- zum Vorstellungsort gegen Vorlage des Zahlungsbelegs erstattet.

Dritten werden die Kosten für die Fahrt mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) oder für einen Flug (Economy Class) erstattet. Dritte können auch im eigenen PKW reisen; in diesem Fall werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer erstattet. Tagesspesen werden Dritten bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. mit € 14,00 vergütet.

3.1.2 Reisekosten der SCS-Berater
Reisekosten der SCS-Berater fallen im Wesentlichen für PKW-Reisen an. Hierfür sind 0,50 € pro gefahrenen Kilometer von den Kunden zu erstatten.

Im Übrigen gelten für Flug- und Bahnreisen die Bedingungen für die Abrechnung der Reisekosten Dritter. Tagesspesen werden gemäß den  steuerlichen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Zahlungsbelege sind stets vorzulegen.

3.2 Kosten für Anzeigen/grafische Leistungen Dritter
Ferner entstehende Nebenkosten, z.B. für Anzeigen und grafische Leistungen Dritter zur Gestaltung von Anzeigen. SCS belastet die Kosten hierfür dem Kunden gemäß der Originalrechnung der von SCS beauftragten Unternehmen weiter. SCS wird bei der Auswahl Dritter darauf achten, dass diese Übliche Vergütungen für ihre Tätigkeit erheben.

3.3 Sonstige Nebenkosten
Sofern weitere Nebenkosten anfallen, wird SCS den Kunden darüber vorab informieren. Die Entscheidung über den Anfall der weiteren Kosten trifft SCS nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kunden. Auch diese weiteren Kosten sind dann von dem Kunden zu tragen.

3.4 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von SCS auf Vergütung/Honorar und/oder Nebenkosten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Fälligkeit, Verzugseintritt, Verzugszinsen
Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von SCS zehn Tage nach dem Fälligkeitszeitpunkt in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

Im Falle des Verzugs ist SCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

SCS ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Ziffer 4, Satz 3, bezeichnet, entstanden ist.
5. Haftung
SCS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet SCS nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag und stellt der Kunde innerhalb der nächsten sechs Monate seit Zugang der Kündigung einen von SCS vor der Kündigung präsentierten Bewerber ein, bleibt der Vergütungsanspruch von SCS in der Höhe bestehen, in der er ohne eine Kündigung und bei erfolgreicher Einstellung entstanden wäre.

7. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9. Geltung dieser AGBs
Zwischen SCS und dem Kunden gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als SCS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

10. Schlussbestimmungen
Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.

Auf das Vertragsverhältnis werden die Vorschriften über den Dienstvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB) angewendet, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schweigen.

Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.